Der nächste Schritt

Widerspruch einlegen

Jede*r kann gegen die Flächennutzungsplanänderung Widerspruch einlegen, eine persönliche Betroffenheit als Anwohner ist nicht Voraussetzung. Aber es gibt auch durchaus ökologische Folgen, Emissionen und Belastungen, die weit über Drebber hinausgehen.

Geplant ist die Vernichtung von 30 Hektar Ackerland und eine großflächige Versiegelung. Die Auswirkungen auf das Grundwasser, das Mikroklima, die Artenvielfalt sind in dem dafür erstellten Gutachten bereits benannt. Staub- und Lärm-Emissionen und ein erheblicher Zuwachs an Schwerlastverkehr sind durch die geplante Ansiedlung eines Schüttgutunternehmens zu erwarten und gerade der Schwerlastverkehr wird sich nicht auf die Gemeinde Drebber beschränken, sondern mindestens alle benachbarten Gemeinden betreffen.

Aber vor allem die Vernichtung und Versiegelung von 30 Hektar Ackerland in einer Zeit der Nahrungsmittelunsicherheit geht alle etwas an.

Der Widerspruch kann auf unterschiedlichem Wege eingereicht werden, die Anerkennung ist allerdings nur bei den ersten beiden gesichert:

1. per Niederschrift, das muss direkt im Rathaus erfolgen, aufwändig aber sichere Anerkennung
Samtgemeinde Barnstorf
Zimmer 310
Am Markt 4
49406 Barnstorf

2. per Briefpost, PDF ausdrucken, unterschreiben und verschicken, Anerkennung auch gesichert.
Samtgemeinde Barnstorf
Frau Claudia Emker
Am Markt 4
49406 Barnstorf

3. per Fax, müsste eigentlich anerkannt werden, aber es wird unterschiedlich bewertet.
05442 80932

4. Per E-Mail, je nach Wohlwollen könnte es sein, dass E-Mails nicht akzeptiert werden, sicherheitshalber an beide Adressen.
claudia.emker@barnstorf.de,rathaus@barnstorf.de

Eine eigenhändige Unterschrift ist in allen Versionen erforderlich. Die Vorlage als PDF kann ausgedruckt oder am Rechner ausgefüllt werden, Vorlage hier downloaden

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